Unter Brauchtumsfeuer sind solche Feuer zu verstehen, die in einer festen sozialen Gruppe, gewohnheitsmäßig unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege entzündet werden. Es ist also nicht etwa jedes zu Ostern oder zur Sonnwende von Einzelpersonen entzündete Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren.
- Osterfeuer am Karsamstag (19.04.2025)
- Herz-Jesu-Feuer (29.06.2025)
- Sonnwendfeuer (21.06.2025)
Informationen der Bezirksverwaltungsbehörde: Brauchtumsfeuer_2025.pdf herunterladen (0.24 MB)
Meldung eines Brauchtumsfeuers an die Gemeinde:
Zeit und Ort des Verbrennens sind der jeweiligen Gemeinde, auf deren Gebiet das Verbrennen erfolgen soll, mindestens 2 Wochen vor Durchführung mittels Formular zu melden:
Formular: Meldung_eines_Zweckfeuers_im_Freien.pdf herunterladen (0.24 MB)