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Schöffen oder Geschworene werden als Laienrichter bezeichnet. Diese Beisitzer bei Strafverfahren werden zufällig aus der unbescholtenen Bevölkerung ausgewählt und sind verpflichtet, diesen Dienst an der Gesellschaft zu leisten.
Die Entschädigungen der Laienrichter beschränken sich nur auf die Erstattung der angefallenen Reisekosten.
https://kommunal.at/glossar/laienrichter