Legalisatorin

Wallner Martina

Die Legalisatorin ist bestellt vom Oberlandesgericht Innsbruck und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Darlehensverträge, Pfandurkunden, Schuldscheine, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Freilassungs- oder Löschungserklärungen, Ranganmerkungen, Kaufverträge usw.) zuständig. 

Die Aufgabe der Legalisatorin ist es, die Echtheit der Unterschrift zu beglaubigen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Auch die Verantwortung welche Personen einen Vertrag unterfertigen müssen, liegt beim Vertragsersteller (Bank, Notar, Rechtsanwalt) und nicht bei der Legalisatorin.

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gallzein gemeldet sein und die Unterschrift ist persönlich vor der Legalisatorin zu leisten.

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.04.2023, BGBl.Nr.135/23, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

€   3,00   bis zu einem (Vertrags-) Wert von € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert
€   7,00   bei einem Wert über € 700,00 bis € 3.000,00
€   9,00   bei einem Wert über € 3.000,00 bis € 7.000,00
€ 24,00   bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00
€ 31,00   bei einem Wert über € 35.000,00

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr in der Höhe von € 21,00 zu entrichten.

Die Gebühren sind in bar zu entrichten.

Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.

Kontakt Ortslegalisatorin Wallner Martina: +43 5244 / 63283 oder per Mail: gemeinde@gallzein.gv.at 

Zuständig