Erschließungskostenbeitrag

Die Gemeinde Gallzein erhebt einen Erschließungsbeitrag und setzt den Erschließungsbeitragssatz einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet mit 3,5 v.H. des für die Gemeinde Gallzein von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 11. April 2023,
 LGBl. Nr. 35/2023, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 40/2023, festgelegten Erschließungskostenfaktors fest.

Datei für Eintrag: Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (216 KB) - .PDF

Zuständig