Heizkostenzuschuss 2025 - Antrag und Richtlinien

Symbolfoto Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen 1. März und 30. September 2025 beantragt werden. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (siehe Informationsblatt Einkommensberechnung unten). Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.

Antragsformular_HKZ_2025.pdf herunterladen (0.3 MB)

Informationsblatt_zur_Einkommensberechnung_HKZ_2025.pdf herunterladen (0.12 MB)

Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2025.pdf herunterladen (0.16 MB)