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Der Begriff bezeichnet die temporäre Bereitstellung von Obdach um den Asylsuchenden vor Gefahr bzw. Verfolgung zu schützen.
Wenn ein Asylsuchender den Schutz einer anderen Organisation genießt oder die Sicherheit in Österreich durch strafbare Handlungen gefährdet, wird sie vom Asyl ausgeschlossen. Kriegsverbrecher erhalten keinen internationalen Schutz.
https://kommunal.at/glossar/asyl